Die Beklagte halte dafür, dass die Klägerin nur dann einen Schaden habe, wenn sie von der F.________ AG belangt worden sei und habe zahlen müssen, oder wenn sie den Schaden (nach Forderungsabtretung) stellvertretend für die F.________ AG geltend mache. Diesbezüglich erwog die Vorinstanz, dass die Klägerin als Vertragspartnerin grundsätzlich legitimiert sei, allfällige Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung geltend zu machen. Damit sei ihre Aktivlegitimation gegeben. Eine andere Frage sei, welcher Schaden der Klägerin entstanden sei und ob sie den allenfalls nicht bei ihr, sondern bei der F.__