3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 6‘298.40 (Entscheidgebühr CHF 6‘000.00, Beweiskosten CHF 298.40), werden den Parteien je hälftig, ausmachend CHF 3‘149.20, zur Bezahlung auferlegt und mit dem von der Klägerin geleitsteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 4‘200.00 verrechnet. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Entscheidgebühr auf CHF 4‘500.00. Die Gerichtskosten betragen diesfalls CHF 4‘798.40, der hälftige Anteil jeder Partei CHF 2‘399.20.