7. Am 4. April 2017 fand die Hauptverhandlung (pag. 78 ff.), am 26. April 2017 die erste und am 28. Juni 2017 die zweite Fortsetzungsverhandlung statt (pag. 117 ff. resp. 168 ff.). Anlässlich dieser Termine bestätigten die Parteien ihre in der Klage resp. Klageantwort gestellten Anträge. 8. Am 17. Juli 2017 entschied das Regionalgericht Emmental-Oberaargau was folgt (pag. 210 f.): 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag von CHF 7‘901.50 zuzüglich Verzugszins zu 5% seit 24.10.2015 zu bezahlen. 2. Soweit weitergehend wird die Klage vom 10.06.2016 abgewiesen.