4. Am 10. Juni 2016 reichte die Klägerin Klage beim Regionalgericht Emmental- Oberaargau ein (pag. 1 ff.) und machte gegenüber der Beklagten eine Schadenersatzforderung von CHF 29‘999.95 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 29. September 2014 bis am 5. Februar 2015 auf dem Betrag von CHF 36‘131.45 und seit dem 6. Februar 2015 auf dem Betrag von CHF 32‘133.95 geltend, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.