3. Leider frassen im Lager der Beklagten Mäuse die Säcke mit E.________(Tiernahrungsmittel) an und konnte dies trotz entsprechender Bemühungen nicht dauerhaft unterbunden werden. Die Käuferin H.________ stellte in der gelieferten Ware Mäusekot und Lochfrass fest und reklamierte. Die Klägerin löste den Vertrag deshalb im Juli 2014 auf und nahm die bei der Beklagten eingelagerte Ware zurück. Diese musste in der Folge aufbereitet werden und konnte nur noch mit Verlust verkauft werden.