3. 3.1 Mit Eingabe vom 6. Dezember 2019 (Postaufgabe am selben Tag) gelangte der Beschwerdeführer an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und beschwerte sich gegen die Kostenverfügung. Er stellte folgende Rechtsbegehren unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 13 ff.): 1. Die Verfügung vom 25. November 2019 sei aufzuheben. 2. Die Kosten und Auslagen des Verfahrens gemäss Art. 609 ZGB, ausmachend CHF 10‘940.70, seien vom Kanton zu tragen.