2 stimmte er die Höhe der aufgelaufenen Verfahrenskosten und der betriebenen Schulden und setzte eine Frist zur allfälligen Stellungnahme zu den Kosten (BB 6). Mit Schreiben vom 21. November 2019 (BB 12) bestritt der Beschwerdeführer die in Rechnung gestellten Kosten und Auslagen in der Höhe von CHF 10‘940.70 und verlangte eine anfechtbare Verfügung. 2.4 Am 25. November 2019 erliess der Regierungsstatthalter die verlangte anfechtbare Verfügung (BB 1).