In der Folge beauftragte der Regierungsstatthalter einen Makler mit der Erstellung einer Verkehrswertschätzung und Verkaufsdokumentation sowie der Suche nach Kaufinteressenten. Zudem holte er für die Dokumentation auch eine Kostenschätzung für den fehlenden Abwasseranschluss bei einem Ingenieurbüro ein (vgl. BB 6). 2.2 Mit Schreiben vom 25. Juni 2019 (BB 11) informierte der Beschwerdeführer den Regierungsstatthalter über den Erhalt eines Solidaritätsbeitrags und über die Möglichkeit der Tilgung der betriebenen Schulden.