2. 2.1 Mit Schreiben vom 3. März 2017 orientierte der Regierungsstatthalter von Thun (nachfolgend: Regierungsstatthalter) die Miterbinnen über seine Mitwirkung an der Erbteilung (BB 4). Weiter setzte er sich am 18. April 2017 mit dem von den Miterbinnen mandatierten Notar in Verbindung und schlug die freihändige Veräusserung des Grundstücks Heimberg Gbbl. Nr. X.________ vor (BB 5). In der Folge beauftragte der Regierungsstatthalter einen Makler mit der Erstellung einer Verkehrswertschätzung und Verkaufsdokumentation sowie der Suche nach Kaufinteressenten.