4. Die Dispositiv-Ziffer II.6 wird wie folgt modifiziert: Der Gesuchsgegner wird verurteilt, der Gesuchstellerin für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, erstmals per 1.12.2019, wie folgt zu bezahlen: - Phase 1 (Dezember 2019): CHF 3‘270.00; - Phase 2 (Januar 2020): CHF 2‘980.00; - Phase 3 (ab Auszug aus der ehelichen Wohnung): CHF 4‘580.00.