3. Die Dispositiv-Ziffer II.5 wird wie folgt modifiziert: Der Gesuchsgegner wird verurteilt, der Gesuchstellerin für den gemeinsamen Sohn G.________, für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, erstmals per 01.12.2019, wie folgt zu bezahlen: - Phase 1 (Dezember 2019): CHF 4‘350.00; - Phase 2 (Januar 2020): CHF 4‘350.00; - Phase 3 (ab Auszug aus der ehelichen Wohnung): CHF 5‘150.00. (Rest unverändert)