7 bracht werden. Die Wohnungssuche hänge sodann mit der Befolgung des Eheschutzentscheides durch den Ehemann zusammen, namentlich ob G.________ nun wieder in die I.________ Schule gehen könne oder ob er mangels genügender Unterhaltsbeiträge weiterhin in die öffentliche Schule in M.________ gehen müsse. Im ersten Fall könne sie die Wohnungssuche auf die Region N.________ ausdehnen. Im zweiten Fall müsse sie in M.________ bleiben (pag. 1491 ff.).