Dadurch werde die Wohnungssuche wesentlich erschwert. Es sei allgemein bekannt, wie schwierig es grundsätzlich sei, im L.________ eine Wohnung zu finden. Verschärft werde die Situation dadurch, dass viele Gäste im L.________ bis Ende Februar oder Ende März ihre Wohnungen mieten würden. Per Ende Januar 2020 ziehe kaum jemand aus seiner Wohnung aus. Die Berufungsklägerin reicht eine Übersicht von aktuellen Angeboten ein, welche jedoch allesamt weit über ihrem Budget liegen würden. Eine durch die Gemeinde vermietete Wohnung wäre erst ab März 2020 verfügbar.