3 Ziff. 3 des Entscheides des Regionalgerichts Oberland aufzuschieben (pag. 1483 ff.). 3. In seiner Berufungsantwort vom 11. Dezember 2019 beantragte der Berufungsbeklagte, die Berufung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. Der Antrag um Aufschub der Vollstreckbarkeit sei ebenfalls abzuweisen (pag. 1525 ff.).