1. 1.1 A.________, geb. ________, (nachfolgend: Berufungsklägerin) und C.________, geb.________, (nachfolgend: Berufungsbeklagter) heirateten am 19. März 2005. Sie haben drei gemeinsame Kinder (Tochter E.________, geb.________; Söhne F.________, geb.________, und G.________, geb.________). 1.2 Am 27. August 2018 leitete die Berufungsklägerin vor dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) ein Eheschutzverfahren ein (pag. 1 ff.). 1.3 Am 17. Juni 2019 wies der Vorrichter die eheliche Wohnung bis zum Ende des Eheschutzverfahrens der Ehefrau zu (pag.