2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv-Ziff. 1 Absatz 2 des angefochtenen Entscheids aufgehoben. Dem Beschwerdeführer wird in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, zusätzlich für den Betrag von CHF 10‘205.15 die provisorische Rechtsöffnung erteilt. 3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.