9 Die Kammer entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass dem Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, für den Betrag von CHF 18‘147.70 die provisorische Rechtsöffnung rechtskräftig erteilt wurde (Dispositiv- Ziff. 1 Abs. 1 des Entscheids des Regionalgerichts Berner-Jura Seeland vom 16. Oktober 2019).