7 führers zu bejahen wäre. Da aus dem Verlustschein nicht hervorgeht, welcher Teil der Gesamtforderung von CHF 1‘851.60 auf die Prämien für den Dezember 2011 fällt, kommt mangels Spezifikation für den Verlustschein Nr. ________ jedoch keine teilweise Erteilung der Rechtsöffnung in Betracht.