6 Umfang der Subrogation sein: Der Beschwerdeführer tritt nur im Umfang seiner Leistungen in die Rechte der Krankenversicherung ein. Nach dem Gesagten ist nur für die verlangten Beträge die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen, d.h. - betreffend den Verlustschein Nr. ________ für den Betrag von CHF 1‘710.60, - betreffend den Verlustschein Nr. ________ für den Betrag von CHF 1‘781.15, - betreffend den Verlustschein Nr. ________ für den Betrag von CHF 3‘053.80, - betreffend den Verlustschein Nr. __