Zudem wirft die Beschwerdegegnerin die Frage auf, was die aktuell gültige Rechtsform der Schweiz sei und was die gültige Rechtsform zwischen 2002 und heute gewesen sei. Niemand habe ihr eine Antwort auf diese Fragen geben können oder wollen. Schliesslich erklärt die Beschwerdegegnerin, dass sie es nicht verstehe, dass die Justiz keine «Anzeige» gegen die B.________ AG erstattet habe. Sie habe dem Gemeinderat D.________ einen Ordner gegeben, in welchem sie das Fehlverhalten dieser Krankenversicherung dokumentiert habe. IV.