Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, auf den 6 Verlustscheinen befinde sich jeweils ein Kleber, welcher bestätige, dass alle Rechte des Verlustscheins von der Krankenversicherung auf ihn abgetreten worden seien. Die Kleber seien vom Amt für Sozialversicherungen (ASV) angebracht und unterzeichnet worden. Unzutreffend und nicht nachvollziehbar sei die Annahme der Vorinstanz, die Kleber seien vom Betreibungsamt aufgeklebt worden. Die fraglichen Verlustscheine seien vom Betreibungsamt See-