2 3. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Oktober 2019 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde. Er stellte folgendes Rechtsbegehren: Ziff. 1 Abs. 2 sowie Ziff. 2 des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. Oktober 2019 seien aufzuheben und es sei in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen - für CHF 11‘956.75 aus 6 Verlustscheinen