2. Mit Entscheid vom 16. Oktober 2019 erteilte das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) dem Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, für den Betrag von CHF 18‘147.70 die provisorische Rechtsöffnung (Ziff. 1 Abs. 1). Soweit weitergehend wurde das Gesuch abgewiesen (Ziff. 1 Abs. 2). Die Gerichtskosten von CHF 400.00 wurden dem Beschwerdeführer mit CHF 160.00 und der Beschwerdegegnerin mit CHF 240.00 auferlegt (Ziff. 2). Weiter wurde die Beschwerdegegnerin verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine Parteienschädigung von CHF 60.00 zu bezahlen (Ziff.