2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. Für das Gesuchsverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Ihm wird hierfür noch separat Rechnung gestellt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Beschwerdegegner Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident Walser Bern, 3. Dezember 2019 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: