118 Abs. 1 Bst. c ZPO). Wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung mit der Hauptsache (vorliegend Beschwerde) verbunden und sind keine weiteren Vorkehren der Partei erforderlich, kann im Beschwerdeentscheid über das Gesuch entschieden werden (Urteil des BGer 5D_98/2016 vom 22. Juni 2016 E. 4.1).