5 2019 (06.22 Uhr) an der Abhol-/Zustellstelle am Ort des Beschwerdeführers ankam und am 16.08.2019 (12.08 Uhr) die Aufbewahrungsfrist durch den Empfänger (Beschwerdeführer) verlängert wurde bis 16. September 2019 («Aufbewahrungsfrist wurde durch Empfänger verlängert Frist bis 16.09.2019»; pag. 19). 5.3.3 Es kann letztlich offengelassen werden, ob der Beschwerdeführer einen Rückbehalteauftrag aufgegeben (so der Beschwerdeführer in der Beschwerde vom 12. Oktober 2019, pag.