14). Der Entscheid des Regionalgerichts erging am 15. August 2019. Für diesen Zeitpunkt hatte das Regionalgericht keine Kenntnis über Abwesenheiten des Beschwerdeführers. 5.3.2 Aus der Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post geht hervor, dass der regionalgerichtliche Rechtsöffnungsentscheid vom 15. August 2019 am 16. August