4. 4.1 Das Regionalgericht hat im angefochtenen Entscheid festgehalten, der im Dispositiv eröffnete Rechtsöffnungsentscheid vom 15. August 2019 sei dem Beschwerdeführer gemäss Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post am 16. August 2019 zur Abholung gemeldet worden. Am 16. August 2019 habe der Beschwerdeführer