Am 21. September 2019 verlangte der Beschwerdeführer die schriftliche Begründung des Entscheids vom 15. August 2019 (pag. 21 f.). 2.5 Mit Verfügung vom 25. September 2019 trat das Regionalgericht auf den Antrag auf Entscheidbegründung zufolge Verspätung nicht ein (pag. 23 f.). 2.6 Dagegen hat der Beschwerdeführer am 12. Oktober 2019 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Er beantragt sinngemäss, die regionalgerichtliche Verfügung vom 25. September 2019 sei aufzuheben und das Regionalgericht anzuweisen, die Begründung des Entscheids vom 15. August 2019 auszufertigen.