1. 1.1 Der Kanton Aargau (nachfolgend Beschwerdegegner) leitete gegen A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) für Forderungen von CHF 2‘836.00 nebst Zins und CHF 2‘700.00 die Betreibung ein. Die Forderungen gehen auf ein Strafverfahren (Busse und Verfahrenskosten) gegen den Beschwerdeführer zurück. 1.2 Gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Seeland, Dienststelle Seeland, in der Betreibung Nr. 99005016 erhob der Beschwerdeführer Rechtsvorschlag.