Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 25. September 2019 (CIV 19 2325) Regeste: Zustellungsfiktion bei Postrückbehalteauftrag oder Abholfristverlängerung Besondere Abmachungen einer Partei mit der Schweizerischen Post – wie Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen – schieben den Eintritt der Zustellungsfiktion (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO) nicht hinaus. Die Sendung gilt auch in diesen Fällen am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt (E. 5.2.3). Erwägungen: I.