1. Die Berufung wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 30. November 2018 wird aufgehoben. Die Klage wird gutgeheissen und der an der Versammlung der Berufungsbeklagten vom 5. Oktober 2016 gefasste Beschluss (Traktandum 8 «Anpassung, Nutzungs- und Verwaltungsreglement; Artikel 30.2») wird rückwirkend aufgehoben.