4 5.5 Ob die Verletzung des Beschlussquorums zur Nichtigkeit oder zur Anfechtbarkeit führt, ist in der Lehre umstritten und auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts war uneinheitlich. Das Bundesgericht hat sich in einem jüngeren Entscheid mit seiner Rechtsprechung und der Lehre auseinandergesetzt und entschieden, dass die Verletzung eines vorgeschriebenen Beschlussquorums für sich alleine nicht die Nichtigkeit eines Beschlusses zur Folge hat (BGE 143 III 537 E. 4.2.1 S. 541 und E. 4.2.4 S. 543).