Mit Entscheid vom 30. November 2018 wies das Regionalgericht die Klage ab. Es auferlegte die Gerichtskosten von CHF 5‘100.00 dem Berufungskläger und verpflichtete diesen zu einer Parteientschädigung von CHF 10‘000.80 an die Berufungsbeklagte (pag. 295 ff.).