1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Berufungskläger) ist als Eigentümer mehrerer Stockwerkeinheiten Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft C.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagte). 1.2 Das anlässlich des Begründungsakts im Jahr 1993 erstellte Nutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft lautet auszugsweise wie folgt (Klagebeilage [KB] 22): Art. 30 (Ausübung des Stimmrechts) (2) Besitzt ein Stockwerkeigentümer mehr als eine Stockwerkeinheit, so kann er die Rechte für jede Stockwerkeinheit gesondert geltend machen.