Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 30. November 2018 (CIV 17 2156) Regeste: Abänderung des Stimmrechts bei Stockwerkeigentum Eine Änderung der Stimmrechtsbemessung durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft setzt einen einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer voraus. Dies gilt auch für die Wiedereinführung des dispositiven Kopfstimmrechts (E. 7 f.). Erwägungen: I.