Die Unterhaltsbeiträge wurden für die gesamte Zeit der Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes festgesetzt (vgl. Trennungsvereinbarung vom 21. September 2016, Verfahren CIV 16 1745). Auf die Festsetzung von tieferen Unterhaltsbeiträgen ab Erreichen des 10. Altersjahres von E.________ – entsprechend der 10/16-Regel – haben die Parteien indessen verzichtet. 7.2.3 Die künftige Altersentwicklung von E._____