1.3 Am 21. September 2016 schlossen die Parteien eine weitere gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung (Verfahren CIV 16 1745). Mit dieser wurde die Trennungsvereinbarung vom 6. Januar 2016 wie folgt geändert: 1. Die Ziffern 5. Und 6. Der Trennungsvereinbarung vom 06.01.2016 werden wie folgt geändert: Für die weitere Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts bezahlt A.________ seiner Ehefrau für das Kind E.________ einen Unterhaltbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, in der Höhe von CHF 1‘107.00 zuzüglich allfälliger Kinderzulage, erstmals per 01.10.2016.