1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Berufungskläger) und C.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagte) haben am 9. Mai 2014 geheiratet. Sie sind Eltern des am 28. Mai 2014 geborenen Sohnes E.________ (nachfolgend: E.________). Seit dem 26. Oktober 2015 leben sie getrennt. 1.2 Am 6. Januar 2016 schlossen die Parteien eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung (CIV 15 2971). Dabei vereinbarten sie in Bezug auf die Unterhaltszahlungen Folgendes: 5. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts bezahlt A.____