Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Mai 2019 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die anlässlich der Hauptverhandlung vom 14. Juni 2018 vorgenommene Klageänderung zulässig ist. Die Sache wird zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die oberinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf Fr. 2'000.--, werden der Beklagten zur Bezahlung auferlegt. Ihr wird dafür separat Rechnung gestellt.