3 handelt (Art. 60 ZPO; WILLISEGGER, in: Basler Kommentar, 3. Aufl. 2017, N. 55 zu Art. 227 ZPO). Wird die Zulässigkeit der Klageänderung verneint, so ergeht ein Teilentscheid, indem auf die unzulässige neue Klage nicht eingetreten wird (WILLISEGGER, a.a.O.). Handelt es sich bei der neuen Klagebegründung vom 14. Juni 2018 tatsächlich um eine Klageänderung i.S. von Art. 227 ZPO und ist diese unzulässig, so hat sich die Vorinstanz darüber zu Recht in einem (negativen) Teilentscheid ausgesprochen.