Die Berufungsantwort wurde der Klägerin am 22. Oktober 2019 zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs zugestellt. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, ihre Kostenverzeichnisse einzureichen. Ausser dem Einreichen von Kostennoten erfolgte keine weitere Reaktion. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten. 6. Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Klageänderung zulässig ist, weil es sich um eine besondere streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzung