3. Am 24. Mai 2019 fand die Fortsetzungsverhandlung statt. Die Parteien wurden vor Erlass des Teilentscheides angehört. Die Klägerin verlangte, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör gebührend berücksichtigt werde und sie zur Frage der Zulässigkeit der Klageänderung noch eine schriftliche Stellungnahme