Rechtsanwalt D.________ macht mit seiner Kostennote vom 1. November 2019 (pag. 321) ein Honorar von CHF 6‘060.65 (ohne MWST), Auslagen von CHF 203.10 und einen Mehrwertsteuerbetrag von CHF 482.30 (7.7 % auf CHF 6‘263.75) geltend, ausmachend insgesamt CHF 6‘746.05. Die geltend gemachten Beträge scheinen angesichts der Bedeutung der Streitsache angemessen.