28. Erstinstanzliche Prozesskosten 28.1 Trifft die Rechtsmittelinstanz einen neuen Entscheid, so entscheidet sie auch über die Prozesskosten des erstinstanzlichen Verfahrens (Art. 318 Abs. 3 ZPO). 28.2 Mit dem vorliegenden Entscheid wird die Nichtigkeit des Teilentscheids vom 30. Januar 2019 und damit der gerichtlichen Regelung des persönlichen Verkehrs festgestellt; im Übrigen wird der angefochtene Entscheid bestätigt. Im vorinstanzlichen Verfahren haben sich beide Parteien zur Regelung des persönlichen Verkehrs geäussert. Die Berufungsklägerin beruft sich erst im oberinstanzlichen Ver-