24. Die Berufungsklägerin bringt vor, bei der Revision des Adoptionsrechts habe der Gesetzgeber u.a. Art. 17 Abs. 3bis PartG eingefügt, wonach im Falle der Aufhebung des Zusammenlebens das Gericht nach den Artikeln 270-327c ZGB die nötigen Massnahmen treffe, wenn eine Partnerin das minderjährige Kind der anderen adoptiert habe (Stiefkindadoption; Berufung, Ziff. 7 f. pag. 243). Diese Bestimmung sei vorliegend aber gerade nicht anwendbar.