3 6. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 7. Soweit über die vorstehenden Ziffern 1 bis und mit 6 hinausgehend, wird das Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen vom 2.7.2018 abgewiesen.» 7. Am 16. September 2019 erhob die Gesuchsgegnerin beim Obergericht des Kantons Bern Berufung mit den folgenden Rechtsbegehren (pag. 237 ff.): «1. Ziff. 3., 4., 5. und 6. des Entscheides der Vorinstanz vom 03.09.2019 seien aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.»