Bei den vorstehenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen wurden allfällig für die rückwirkende Zeit von A.________ für C.________ und/oder die Kinder E.________ sowie F.________ geleistete Unterhaltszahlungen, erbrachte Unterhaltsleistungen nicht in Abzug gebracht. Allfällige diesbezügliche Ansprüche sind im Hauptverfahren der Parteien geltend zu machen. Die beiliegenden berichtigten Berechnungstabellen für Unterhaltsbeiträge bilden Bestandteil des vorliegenden Entscheids. 5. [Auferlegung Gerichtskosten je zur Hälfte].