6. Am 31. Mai 2019 (pag. 87 ff.; begründet am 3. September 2019, pag. 121 ff.) entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland wie folgt: «1. Es wird gerichtlich festgestellt, dass der gemeinsame Haushalt der Parteien am 01. Januar 2017 aufgehoben worden ist und die Parteien zum Getrenntleben berechtigt sind. 2. [Zuteilung partnerschaftliches Haus an Gesuchstellerin]. 3. Es wird festgestellt, dass die Parteien am 30.1.2019 eine Vereinbarung – gerichtlich genehmigt am selben Datum – betreffend den Kontakten zwischen A.________ und den Kindern E.________ sowie F.________ getroffen haben.