3. Am 12. März 2018 reichte die Gesuchstellerin beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Klage zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ein (pag. 1 ff. CIV 18 1524). 4. Am 2. Juli 2018 stellte sie Antrag um Erlass vorsorglicher Massnahmen im Auflösungsverfahren wie folgt (pag. 1 ff.): «1. Es sei festzustellen, dass der gemeinsame Haushalt der Parteien seit dem 01. Januar 2017 aufgehoben sei und die Parteien seien zum Getrenntleben berechtigt zu erklären; 2 2. [Zuteilung partnerschaftliches Haus an Gesuchstellerin];